Mittwoch, 12. August 2015

Coloniales (55)

Fachchinesisch im 17. Jahrhundert

Die Kneipen vor den Toren der Stadt waren im 17. Jahrhundert beliebte Ausflugsziele des einfachen Volkes. Den Ratsherren jedoch waren diese zumeist in wilden Saufereien endenden Pilgerzüge ein Dorn im Auge. Auf Amtskölnisch klingt ihr Urteil* – in einem Satz! – folgendermaßen:

Als Von deme fast täglichs, insbesonderheit an heyligen Sonn- und Feyertagen sich Zutragendem heuffigem Auß- und Zulauff des gemeinen Volcks auß hiesiger Statt, nach dem, nechst vor der Eigelsteins Pfortzen gelegenem Zum Nippes genentem ohrt, Und daheselbst verkauffendem schädtlichen gebrendtem Gewäßer, und unduchtigem alhie verbottenem underhäupt Bier, wadurch nicht allein der schuldiger Gotteßdienst vernachläßiget, der Sinn und Verstand den Menschen geschwindt benohmmen, und alßo zu allerhandt Sündt und Lasteren das Thor eröffnet Wirt, sondern auch bey starckem und späten abendlichem Zurück- und Einlauff des Volcks gegen eines ehrsamen hochwürdigen Raths jüngsthin ernewerte Edicta, allerhandt Frembde, Lediggänger, Betler und dergleichen Unnutzes gesindtlein Vermischt mit einschleichen, in rhatsstatt erwehnung beschehen, Ist zeitlich Regierendem Herrn Bürgermeister von Cronenberg alß Vornembsten Kriegscommissario, daßjhenig, Waß zu dessen nötiger Remedyrung, wegen frühe zeitiger Verschließung der Eigelsteins Pforten an besagten Son- und Feyertägen, oder wenigs eintziger Offenhaltung der also genänter Steringen, Zu beßerer observation und entscheidung der einkommender vorschlagen, oder ihre Herrschaft sonsten darzu dienlich und rathsamb Zu sein erkennet werden, der gebühr anzuschaffen commission und macht auffgetragen worden.


* Die Vorlage stammt vom 15.9.1670 und bezieht sich in diesem Fall auf Nippes. Die Unregelmäßigkeiten der Groß-, Klein- und Rechtschreibung entsprechen der Vorlage.

Wer zuviel trinkt, macht sich zum Affen


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